Recht & Compliance

Wartemusik: Rechte & Nutzung

Das Abspielen von Musik in Ihrer geschäftlichen Telefonanlage unterliegt gesetzlichen Bestimmungen. Erfahren Sie, wie Sie hohe Bußgelder und jährliche Lizenzrechnungen der GEMA einfach vermeiden.

Wenn ein Kunde bei Ihrem Unternehmen anruft und in die Warteschleife gelegt wird, möchten Sie natürlich einen professionellen Eindruck hinterlassen. Stille oder ein langweiliges, monotones Piepen ist für das Kundenerlebnis katastrophal. Viele Unternehmen entscheiden sich daher für Musik. Sobald Sie jedoch Musik öffentlich abspielen (und eine Telefonleitung gilt als öffentliche Wiedergabe), kommen Sie mit Urheberrechten in Berührung.

Die Rolle von GEMA und GVL

In Deutschland verwaltet die GEMA die Urheberrechte von Komponisten und Verlegern, während die GVL die Rechte der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller vertritt. Wenn Sie urheberrechtlich geschützte Musik auf Ihren Telefonleitungen abspielen, müssen Sie dafür jährliche Lizenzgebühren an diese Organisationen entrichten.

Die Höhe dieser Gebühren hängt oft von der Größe Ihres Unternehmens oder der Anzahl der Telefonleitungen ab. Dies kann sich schnell auf Hunderte von Euro pro Jahr summieren. Das Abspielen von Musik ohne gültige Lizenz kann im Nachhinein zu empfindlichen Bußgeldern führen.

Was ist lizenzfreie Musik?

Die Lösung zur Vermeidung dieser wiederkehrenden Kosten ist der Einsatz von 100% lizenzfreier Musik. Dies ist Musik von Komponisten, die sich bewusst dafür entschieden haben, sich nicht der GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften anzuschließen.

Bitte beachten Sie: Viele online angebotene "lizenzfreie" Musikstücke sind nur teilweise lizenzfrei. Oft müssen Sie dennoch für die öffentliche Wiedergabe bezahlen. Es ist daher unerlässlich, dass Sie vom Anbieter ein schriftliches Zertifikat erhalten, das garantiert, dass keine Gebühren an Verwertungsgesellschaften fällig werden.

Die Vorteile maßgeschneiderter Wartemusik

Standardmäßige lizenzfreie Musik klingt oft wie Fahrstuhlmusik: langweilig und billig. Wenn Sie sich für einen maßgeschneiderten Track von BusinessBeats.ai entscheiden, erhalten Sie:

  • Einen einzigartigen Sound, der perfekt zu Ihrer Marke passt. (Sehen Sie sich unser :Immobilienbüro Wartemusik Fallbeispiel an).
  • Professionelle Ansagen (z. B. Öffnungszeiten, Urlaubsansagen), gesprochen von professionellen Sprechern.
  • Ein offizielles Freistellungszertifikat, mit dem Sie der GEMA nachweisen können, dass Sie keine Lizenzgebühren schulden.
  • Keine wiederkehrenden jährlichen Abonnement- oder Lizenzgebühren. Eine einmalige Investition genügt.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich GEMA-Gebühren für Warteschleifenmusik zahlen?

Ja, wenn Sie urheberrechtlich geschützte Musik (wie bekannte Radiohits) in Ihrer Telefonwarteschleife abspielen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, jährliche Lizenzgebühren an Verwertungsgesellschaften wie die GEMA (und GVL) abzuführen.

Wie kann ich GEMA-Gebühren vermeiden?

Sie können diese Lizenzgebühren vollständig vermeiden, indem Sie zu 100 % lizenzfreie Warteschleifenmusik verwenden, die von Komponisten produziert wird, die nicht Mitglied der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften sind. BusinessBeats.ai liefert diese Musik inklusive eines Freistellungszertifikats.

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